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Gerichtliche Forderungsdurchsetzung

Wir bieten die Forderungsdurchsetzung der deutsches Schuldner für polnische und ausländische Unternehmen nach deutschem Recht an. Wir einziehen die Forderungen durch gütliche und gerichtliche Forderungsdurchsetzung.

Im Rahmen der Grundgebühr übernehmen wir alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der gerichtlichen Bearbeitung des Falls:

  • Wir senden Zahlungsaufforderung.
  • Wir bereiten eine Klage vor, die wir beim zuständigen Gericht einreichen.
  • Wir erhalten einen Zahlungsauftrag und einen Vollstreckungstitel.
  • Gerichts-, Porto-, Verwaltungs- und Vollmachtsgebühren.

Vorteile

  • Alle anfallenden Kosten können erstattet werden.
  • Effektive und schnelle Einziehung offener Forderungen.
  • Keine Gebühr für die Erstellung eines vorgerichtlichen Zahlungsaufforderungs.
  • Unterbrechung der Verjährungsfrist für Forderungen.
  • Direkte Betreuung eines deutschen Anwalts.

Preise

Wert des Streitgegenstandes Deutsche Anwaltskosten für die Einreichung einer Klage und die Erlangung eines Vollstreckungsbeschlusses nach § 13 KV 3305 RVG Gerichtsgebühr nach KV 1110 Höhe der Grundgebühr
bis 1000 EUR 80,00 EUR 32,00 EUR 112,00 EUR
bis 1 500 EUR 115,00 EUR 35,50 EUR 150,50 EUR
bis 2 000 EUR 150,00 EUR 44,50 EUR 194,50 EUR
bis 3 000 EUR 201,00 EUR 54,00 EUR 255,00 EUR
bis 4 000 EUR 252,00 EUR 63,50 EUR 315,50 EUR
bis 5 000 EUR 303,00 EUR 73,00 EUR 376,00 EUR
bis 6 000 EUR 354,00 EUR 82,50 EUR 436,50 EUR
bis 7 000 EUR 405,00 EUR 92,00 EUR 497,00 EUR
bis 8 000 EUR 465,00 EUR 101,50 EUR 566,50 EUR
bis 9 000 EUR 507,00 EUR 111,00 EUR 618,00 EUR
bis 10 000 EUR 558,00 EUR 120,50 EUR 678,50 EUR
bis 13 000 EUR 604,00 EUR 133,50 EUR 737,50 EUR
bis 16 000 EUR 650,00 EUR 146,50 EUR 796,50 EUR
bis 19 000 EUR 696,00 EUR 159,50 EUR 855,50 EUR
bis 22 000 EUR 742,00 EUR 172,50 EUR 914,50 EUR
  • *Die angegebenen Beträge sind Nettosätze und enthalten keine 23% Mehrwertsteuer.
  • *In Fällen mit einem Wert von mehr als 22.000 EUR wird die Gebühr auf der Grundlage des Vergütungsgesetzes für Berufsvertreter (§ 13 KV 3305 RVG) festgelegt.
  • *Im Falle eines Widerspruchs des Schuldners erhält der Kunde ein individuelles Angebot zur weiteren Bearbeitung des Falles.
  • *Die Gebühr für den Vollstreckungsantrag wird je nach Wahl der Vollstreckungsmethoden individuell mit dem Kunden vereinbart.

 

Zusätzliche Dienstleistungen:

1. Ausgabe eines 40-Euro-Scheines im Namen des Kunden.

Kontakt

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